Beratung

Wie gelingt im Betrieb die Umstellung?

Durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung und weiterer Regelwerke wurde der Stein für umfassende Anpassungen bei Arbeiten mit potenziell schadstoffhaltigen Baumaterialien ins Rollen gebracht. 

Davon sind vor allem Handwerksbetriebe jeglichen Gewerks betroffen, die innerhalb weniger Monate ihre organisatorischen und technischen Abläufe grundlegend überdenken und an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. 

Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung kenne ich die Probleme und Schwierigkeiten, vor der kleine und mittlere Betriebe stehen, sodass ich bei der Umstellung gerne behilflich bin.

Organisation

Durch die neuen Regeln sind vor allem organisatorische Abläufe vor Ausführungsbeginn anzupassen. 

So gehört die Prüfung der vorliegenden Unterlagen, das Aufstellen von Arbeitsplänen und die lückenlose Dokumentation zu den Kernaufgaben. Diese werden durch die zuständige Behörde im Zuge einer notwendigen Genehmigung oder Zulassung sowie Anzeige vor Arbeitsbeginn geprüft.

Darüber hinaus muss jegliches Personal je nach Position im Umgang mit Schadstoffen geschult werden.

Technik

Eine aufeinander abgestimmte und leicht umzusetzende Technik bildet während der laufenden Arbeiten mit Schadstoffen das Herzstück des Arbeitsschutzes. 

Im Umgang mit Schadstoffen kommen dabei je nach Arbeitsverfahren vor allem 

  • H-Sauger mit Asbestzulassung,
  • Unterdruckhaltegeräte,
  • Schleusen sowie 
  • Absaugvorrichtungen am Gerät

zum regelmäßigen Einsatz, die in der Regel nicht dem aktuellen Geräteumfang von Handwerksbetrieben widerspiegeln.

 Umstellung

Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung auf ausführender sowie planerischer Seite kenne ich mich umfassend und tiefgreifend mit den praktischen und rechtlichen Anforderungen aus, die bei Arbeiten im Bestand zu beachten sind.

Vor allem der Umfang sowie die Frequenz an geänderten Regeln und der damit einhergehenden Anpassungen in Organisation und Technik hinterlässt bei vielen Betrieben mehr Ratlosigkeit als Klarheit. 

Meine Leistung umfasst deshalb zusätzlich die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Umstellung Ihres Betriebes, indem in einem offenen Gespräch bestehende Arbeitsabläufe ganzheitlich betrachtet sowie Anpassungen gemeinsam besprochen werden. Das Ziel liegt dabei klar auf der Hand: 

Durch fachlich verständliche und transparente Gespräche die Umstellung Ihres Betriebs zielführend unterstützen.

 

Häufig gestellte Fragen

Mit welchen Schadstoffen ist bei Arbeiten im Bestand zu rechnen?

Zu den typischen Schadstoffen zählen vor allem die nachfolgend aufgelisteten Stoffe und ihre üblichen Fundstellen. Die Liste könnte noch um viele weitere Anwendungsbereiche erweitert werden:

  • Asbest - Faserzementplatten, Putze, Spachtelmassen, (Fliesen-)kleber, Farben, Fensterkitt, Dichtungen, Estrich, Dämmung
  • KMF/Alte Mineralwolle - Rohr-, Wand- und Deckendämmung, Akustikplatten in abgehängten Decken 
  • PAK - Dach- und Wandabdichtungen (Dachpappe/schwarzer Anstrich), Parkettkleber
  • PCB - Farben und Lacke, Starter bei alten Leuchtstoffröhren
  • Holzschutzmittel - Konstruktionsholz und generell Holz im Außenbereich
  • Schwermetallhaltige Anstriche - Korrosionsschutzfarben sowie Decken- und Wandfarben

Oft wurden schadstoffhaltige Baumaterialien durch neuere überbaut und überdeckt. Von diesen versteckten Schadstoffen geht eine besonders hohe Gefahr aus, da diese erst bei der Ausführung gefunden werden - wenn es oft bereits zu spät ist!

Welche gesetzlichen Pflichten ergeben sich als Unternehmer beim Umgang mit Gebäudeschadstoffen?

Nachfolgend ist der ungefähre Ablauf der Beratung aufgeführt:

  1. Erstkontakt (persönlich, Telefon, E-Mail) und Abschätzung des groben Ist-Zustands im Betrieb
  2. Festlegung der Ziele der Umstellung im Betrieb und den betroffenen Bereichen
  3. Gemeinsames, mehrstündiges, persönliches Gespräch, in dem der Betrieb als auch die Bereiche durchleuchtet werden und mögliche Maßnahmen (Organisation und Technik) in einem Maßnahmenplan festgehalten und priorisiert werden
  4. Das Ziel des Gesprächs ist, dass Sie als verantwortliche Personen über die nächsten Schritte der Umstellung konkret Bescheid wissen und Maßnahmen gezielt vorbereiten und einleiten können
  5. Den Maßnahmenplan bereite ich im Anschluss des Gesprächs auf und sende Ihnen diesen als Dokument zum Nachschlagen zu 

Meine Stunden rechne ich trnsparent nach Aufwand ab. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Umfang der Beratung und somit die Kosten selber steuern können. Frei nach dem Prinzipf: Einfache Beratung - geringe Kosten; umfangreichere Beratung - höhere Kosten!

 

Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten auf einen mittleren bis höheren dreistelligen Betrag. Bei größeren Umstellungen und mehreren persönlichen Gesprächen sind auch Beträge im unteren vierstelligen Bereich möglich.

 

Wie läuft die Beratung ab und was kostet diese ungefähr?

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung hat den Umgang mit Gebäudeschadstoffen grundlegend neu geordnet. Dadurch wurden und werden mittelfristig mehrere technische Regelwerke (u. a. TRGS 519, 521, 524) angepasst. Für Unternehmen bedeutet das: Tätigkeiten im Altbau sind rechtlich klarer geregelt, dadurch aber mit strikteren Pflichten verbunden.

 

Für Handwerksbetriebe ergerben sich vor allem neue Mitwirkungs- und Informationspflichten, verschärfte Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsverfahren sowie weitreichende Dokumentations- und Mitteilungspflichten.

 

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